Bundestag verlängert Gesetz über Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19
Wichtige Bestimmungen bleiben erhalten
Umfangreiches Fragerecht der Aktionäre bleibt in Hauptversammlungen bestehen
Der Bundestag hat am 7. September 2021 die Verlängerung des Gesetzes über Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 beschlossen. Damit bleiben die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes, das vom Bundesministerium der Justiz vorgelegt wurde, bis Anfang Juli 2022 in Kraft. Zu den wichtigsten Regelungen gehört die Verlängerung der Möglichkeit, virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen. Diese Erfahrungen wurden in den letzten beiden Jahren gemacht. In einer virtuellen Hauptversammlung können Aktionäre elektronisch teilnehmen oder sich vertreten lassen. Das Fragerecht der Aktionäre bleibt in diesen Versammlungen grundsätzlich bestehen, darf aber nicht unzulässig beschränkt werden.
Komentar